Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Nordalb OG
Föhrenwald 2, 6105 Leutasch, Österreich
(Stand: Oktober 2025)
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nordalb OG (nachfolgend „wir“ oder „Nordalb OG“) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung von Waren oder Leistungen.
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) als auch gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines verbindlichen Auftrags zustande.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind das Angebot, die Auftragsbestätigung, ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen und die wirksam einbezogenen AGB. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurden. Individuelle Absprachen und Sonderausführungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Transport-, Verpackungs- und Montagekosten werden gesondert ausgewiesen.
4. Zahlungsbedingungen:
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung und die restlichen 50 % vor Bereitstellung zur Abholung fällig. Nordalb OG ist berechtigt, mit der Fertigung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und nach Klärung der für die Fertigung erforderlichen Angaben zu beginnen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nordalb OG ist berechtigt, notwendige und gesetzlich ersatzfähige Mahn- und Betreibungskosten geltend zu machen.
5. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt – je nach Vereinbarung – durch uns persönlich oder per Spedition an die vom Kunden angegebene Adresse.
Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Zufahrts- und Aufstellungsort bereitzustellen. Falls für die Lieferung ein Kran oder Spezialgerät erforderlich ist, trägt der Kunde die dafür anfallenden Zusatzkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit dieser Unternehmer ist.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugesagt.
Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
7. Widerrufsrecht
Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt sind.
8. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.
Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird nicht übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Holz, Schindeln und andere Naturmaterialien weisen natürliche Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur auf und können sich durch Witterung und Alterung verändern. Materialtypische Farbveränderungen, Vergrauung und Strukturunterschiede stellen für sich allein keinen Mangel dar, sofern sie der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen und die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, fehlende oder unsachgemäße Pflege, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Montage oder äußere Einwirkungen entstehen.
9. Haftung
Nordalb OG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Liefer- und Aufstellungsort zum vereinbarten Termin zugänglich und für Lieferung und Montage geeignet ist. Der Kunde hat Nordalb über besondere örtliche Gegebenheiten, insbesondere eingeschränkte Zufahrten, Hanglagen, Hindernisse, Leitungen oder sonstige Erschwernisse vorab zu informieren. Erforderliche Fundamente, Untergründe, Genehmigungen und sonstige bauseitige Voraussetzungen sind vom Kunden bereitzustellen, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusätzliche Kosten aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten werden gesondert verrechnet.
Der Kunde hat alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Lieferung, Aufstellung und Montage zu schaffen.
Insbesondere hat er uns vorab über unzugängliche Zufahrten, Hanglagen, Stromleitungen oder ähnliche Hindernisse zu informieren.
Für Schäden, Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, haftet Nordalb OG nicht, soweit Nordalb OG diese nicht selbst zu vertreten hat und ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist. Nordalb OG ist berechtigt, dadurch verursachte, angemessene und nachweisbare Mehrkosten gesondert zu verrechnen, soweit diese gesetzlich ersatzfähig sind.
11. Annahmeverzug
Nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht zum vereinbarten Termin ab, kann Nordalb OG nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlich zulässigen Rechte geltend machen.
Angemessene Lagerkosten sowie tatsächlich entstandene und rechtlich ersatzfähige Schäden können dem Kunden verrechnet werden.
Bei individuell angefertigten Produkten werden im Fall einer Vertragsauflösung die bereits erbrachten Leistungen, ersparten Aufwendungen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
12. Geistiges Eigentum
Alle von uns erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Visualisierungen und Planungsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von Nordalb ausdrücklich anerkannt wurden oder mit der Forderung von Nordalb in rechtlichem Zusammenhang stehen.
Berechtigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages. Es darf lediglich ein angemessener Teil zurückbehalten werden.
Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Auftragsänderungen und Zusatzleistungen
Nachträgliche Änderungen des Auftrags, Sonderwünsche und zusätzliche Leistungen bedürfen der Zustimmung von Nordalb. Hierdurch entstehender zusätzlicher Material-, Arbeits-, Transport-, Montage- oder sonstiger Aufwand wird gesondert verrechnet. Nachträgliche Änderungen können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.
Bereits entstandene Kosten für Änderungen, die der Kunde nachträglich nicht mehr wünscht, sind vom Kunden zu ersetzen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet.
Details sind in unserer Datenschutzerklärung auf www.nordalb.at ersichtlich.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist 6105 Leutasch, Österreich.
Für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht in Innsbruck zuständig.
Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach §14 KSchG.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.