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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nordalb OG

 

Föhrenwald 2, 6105 Leutasch, Österreich

(Stand: Oktober 2025)

 

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nordalb OG (nachfolgend „wir“ oder „Nordalb OG“) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung von Waren oder Leistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) als auch gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines verbindlichen Auftrags zustande.

Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zugesichert wurden.

Individuelle Absprachen (z. B. Sonderausführungen oder Maßanfertigungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Transport-, Verpackungs- und Montagekosten werden gesondert ausgewiesen.

Soweit im jeweiligen Auftrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Übergabe bzw. Abnahme der Ware fällig

 

Zahlungsbedingungen:

50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,

Restzahlung vor Lieferung oder bei Abnahme.

Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto eingelangt sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 4 % jährlich (bei Verbrauchern) zu verrechnen sowie sämtliche Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen. Für jede Mahnung werden pauschal € 15,– Mahnspesen verrechnet.

 

4. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt – je nach Vereinbarung – durch uns persönlich oder per Spedition an die vom Kunden angegebene Adresse.

Bei Lieferung durch Spedition ist der Kunde verpflichtet, einen geeigneten Zufahrts- und Aufstellungsort bereitzustellen. Falls für die Lieferung ein Kran oder Spezialgerät erforderlich ist, trägt der Kunde die dafür anfallenden Zusatzkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit dieser Unternehmer ist.

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugesagt.

Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

 

6. Widerrufsrecht

Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Ausnahme erfüllt sind.

 

7. Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird nicht übernommen, sofern eine solche nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Natürliche Veränderungen und materialbedingte Eigenschaften, insbesondere bei Holz, Holzschindeln, Stoffen und Oberflächen, stellen keinen Mangel dar, sofern sie die gewöhnliche Beschaffenheit und Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere Farbveränderungen, Vergrauung, Maserungsunterschiede, geringfügige Rissbildungen, Verformungen und witterungsbedingte Veränderungen.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemäße Verwendung, nicht bestimmungsgemäße Nutzung, fehlende oder unsachgemäße Pflege, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Montage oder äußere Einwirkungen entstehen.

 

8. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

Für Verbraucher gilt diese Haftungsbeschränkung nur, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der vereinbarte Liefer- und Aufstellungsort zum vereinbarten Termin zugänglich und für Lieferung und Montage geeignet ist. Der Kunde hat Nordalb über besondere örtliche Gegebenheiten, insbesondere eingeschränkte Zufahrten, Hanglagen, Hindernisse, Leitungen oder sonstige Erschwernisse vorab zu informieren. Erforderliche Fundamente, Untergründe, Genehmigungen und sonstige bauseitige Voraussetzungen sind vom Kunden bereitzustellen, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusätzliche Kosten aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten werden gesondert verrechnet.

Der Kunde hat alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Lieferung, Aufstellung und Montage zu schaffen.

Insbesondere hat er uns vorab über unzugängliche Zufahrten, Hanglagen, Stromleitungen oder ähnliche Hindernisse zu informieren.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, entfällt unsere Haftung für dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen.

 

10. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht an, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen.

Bei Sonder- oder Maßanfertigungen bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet,
sofern die Fertigung bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, da eine anderweitige Verwertung regelmäßig nicht möglich ist.

Alternativ sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in voller Höhe des Auftragswertes zu verlangen, soweit uns kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

11. Geistiges Eigentum

Alle von uns erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Visualisierungen und Planungsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.

Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

11a. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von Nordalb ausdrücklich anerkannt wurden oder mit der Forderung von Nordalb in rechtlichem Zusammenhang stehen.

Berechtigte Reklamationen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages. Es darf lediglich ein angemessener Teil zurückbehalten werden.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

13. Auftragsänderungen und Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungen des Auftrags, Sonderwünsche und zusätzliche Leistungen bedürfen der Zustimmung von Nordalb. Hierdurch entstehender zusätzlicher Material-, Arbeits-, Transport-, Montage- oder sonstiger Aufwand wird gesondert verrechnet. Nachträgliche Änderungen können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist führen.

Bereits entstandene Kosten für Änderungen, die der Kunde nachträglich nicht mehr wünscht, sind vom Kunden zu ersetzen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet.

Details sind in unserer Datenschutzerklärung auf www.nordalb.at ersichtlich.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 6105 Leutasch, Österreich.

Für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht in Innsbruck zuständig.

Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach §14 KSchG.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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