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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Nordalb OG

 

Föhrenwald 2, 6105 Leutasch, Österreich

(Stand: Oktober 2025)

 

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Nordalb OG (nachfolgend „wir“ oder „Nordalb OG“) und natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend „Kunde“) über die Lieferung von Waren oder Leistungen.

Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 1 KSchG) als auch gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB), soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zugesichert wurden.

Individuelle Absprachen (z. B. Sonderausführungen oder Maßanfertigungen) bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Transport-, Verpackungs- und Montagekosten werden gesondert ausgewiesen.

 

Zahlungsbedingungen:

50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,

Restzahlung vor Lieferung oder bei Abnahme.

Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto eingelangt sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 4 % jährlich (bei Verbrauchern) zu verrechnen sowie sämtliche Mahn- und Inkassospesen geltend zu machen. Für jede Mahnung werden pauschal € 15,– Mahnspesen verrechnet.

 

4. Lieferung und Versand

Die Lieferung erfolgt – je nach Vereinbarung – durch uns persönlich oder per Spedition an die vom Kunden angegebene Adresse.

Bei Lieferung durch Spedition ist der Kunde verpflichtet, einen geeigneten Zufahrts- und Aufstellungsort bereitzustellen. Falls für die Lieferung ein Kran oder Spezialgerät erforderlich ist, trägt der Kunde die dafür anfallenden Zusatzkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, soweit dieser Unternehmer ist.

Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugesagt.

Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen unserer Zulieferer oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

 

6. Widerrufsrecht

Da unsere Produkte individuell nach Kundenspezifikationen gefertigt werden (z. B. durch Auswahl von Stoff, Farbe, Ausstattung oder Maßen), besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht.

 

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.

 

Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Material (z. B. bei Metalloberflächen oder Holzpartien) stellen keinen Mangel dar, sofern diese technisch oder natürlich bedingt sind.

 

8. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

 

Für Verbraucher gilt diese Haftungsbeschränkung nur, soweit gesetzlich zulässig.

 

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Lieferung, Aufstellung und Montage zu schaffen.

Insbesondere hat er uns vorab über unzugängliche Zufahrten, Hanglagen, Stromleitungen oder ähnliche Hindernisse zu informieren.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, entfällt unsere Haftung für dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen.

 

10. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht an, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern und eine angemessene Lagergebühr zu verrechnen.

Bei Sonder- oder Maßanfertigungen bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet,
sofern die Fertigung bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, da eine anderweitige Verwertung regelmäßig nicht möglich ist.

Alternativ sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in voller Höhe des Auftragswertes zu verlangen, soweit uns kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

11. Geistiges Eigentum

Alle von uns erstellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Visualisierungen und Planungsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.

Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet.

Details sind in unserer Datenschutzerklärung auf www.nordalb.at ersichtlich.

 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 6105 Leutasch, Österreich.

Für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht in Innsbruck zuständig.

Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand nach §14 KSchG.

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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